Videoüberwachung
wird nicht nur zur Aufdeckung von Straftaten erfolgreich genutzt,
sondern hat auch einen nicht zu unterschätzenden präventiven
Effekt.
Letzteren üben sicherlich die sichtbar installierten Kameras
aus, die u.a. aus dem Einzelhandelsbereich hinlänglich bekannt
sind.
Des
weiteren können wir Ihnen aber auch versteckte Kameras anbieten,
deren Anwendung jedoch an gewisse rechtliche Auflagen gebunden ist.
Im Bereich der verdeckten Video-Überwachung von Mitarbeitern
ist dies nur bei entsprechend gewichtigen und schutzwürdigen
Interessen und Pflichten des Arbeitgebers zulässig. |